Freitag, 25. Februar 2011

Modifikationen an Sicherungen bei Langwaffen und den Sicherheitsregeln?


Die Zuschriften zum Thema, wann eine Langwaffe gesichert bzw. entsichert werden soll waren sehr zahlreich. Von aufmerksamen Lesern kamen Hinweise, wie z.B. die Sicherung an einer AK/AKM modifiziert werden kann. Es gab Verständnisfragen zur Ausbildungsmethodik, die geklärt werden sollten und tatsächlich – und das war mir neu – gibt es in der Ausbildungsszene eine willkürliche Umgestaltung der Sicherheitsregeln, welche die Grundsatzidee ad absurdum führt.



Keinesfalls sollte mit dem Eintrag vom 18. Februar 2011 der Eindruck erweckt werden, Schießkurse mit Gabe Suarez oder Kyle Lamb seien weniger sicher, nur weil in manchen Situationen eine andere Philosophie des Benutzens der Langwaffensicherung gelehrt wird. Sowohl Gabe als auch Kyle gehören zu den Top-Ausbildern weltweit. Jedem dem sich eine Gelegenheit bietet, Schießkurse bei ihnen zu besuchen, sollte diese wahrnehmen.

Im Beitrag ging es lediglich darum, eine Detailfrage aufzuwerfen und verschiedene Lösungsansätze zu zeigen. Beide Lösungsansätze sind möglich. Beide haben Vor- und Nachteile.


Modifikationen
Die unergonomische AK/AKM Sicherung kann durch einen bedienerfreundlicheren Hebel ersetzt werden, der sich auch nur mit dem Zeigefinger der Schusshand bedienen lässt. Soll die Sicherung leichtgängiger gemacht werden, ist darauf zu achten, dass die Funktion als solche erhalten bleibt und sich die Sicherung nicht selbstständig löst.







Umgestaltung von Sicherheitsregeln
Es gibt mindestens eine US-amerikanische Schule, die durch eine Umgestaltung der 4 Sicherheitsregeln hofft, mehr Sicherheit erzeugen zu können. Man hat zu den vier bestehenden und allgemein als grundlegend anerkannten Sicherheitsregeln eine fünfte Regel erfunden. Diese wird in der firmeneigenen Chronologie an Stelle #4 geführt.
Sie besagt: „Keep your weapon on safe until your sights are on target!“






„Die Waffe bleibt gesichert, bis die Visierung auf dem Ziel liegt.“ Betrachten wir den Sachverhalt etwas genauer. Mit grundlegenden Sicherheitsregeln verhält es sich wie mit Grundrechten: Sie gelten immer, überall und für jeden. Sie sind wortwörtlich zu nehmen und haben keinen Diskussionsspielraum. Das ist das Wesen von allen grundsätzlichen Sachen und auch das Wesen der 4 Sicherheitsregeln nach Jeff Cooper.


Haltepunktverlagerung aufgrund Battlefield Zero oder Seitenwind?
„Sights on target“ bedeutet Kimme und Korn liegen auf dem Ziel. Es bedeutet nicht „Point of Aim“ (Haltepunkt).



„Sights on target“



Erfordert es die Situation, dass ein Gewehrschütze bei einer mittleren Entfernung von 300m bis 400m mit einem gewissen Maß an Seitenwind umzugehen hat, werden seine Kimme und Korn nicht auf dem Ziel liegen. Um einen Treffer zu platzieren, muss er den Seitenwind kompensieren, indem er u.U. seinen Haltepunkt eine Zielbreite versetzt wählt. „Sights not on Target“ – Nach wortwörtlicher Auslegung der Sicherheitsregel hieße das, die Waffe darf nicht entsichert sein. Eine Schussabgabe ist so unmöglich. Eine willkürliche Sicherheitsregel ohne jeden Praxisbezug.



„Sights not on Target“



Bei Verwendung eines Battlefield Zero ist es je nach Waffenkonfiguration notwendig ein 100m entferntes Ziel aufsitzen zu lassen oder generell tiefer anzuhalten. „Sights not on Target“ – gemäß dieser neu erdachten Sicherheitsregel bedeutet das, die Waffe wird gesichert.


„Sights on Target“ beim Ziehvorgang mit Kurzwaffen?
Die Ausbildungsindustrie hat sich zu weiten Teilen auf einen standardisierten Ziehvorgang mit Kurzwaffen geeinigt. Dieser Ziehvorgang gliedert sich in vier Phasen. Phase 2 ist dabei auch als Retentionposition bekannt. Laut Lehrmeinung erfolgt in dieser Position das Entsichern bzw. Sichern von Kurzwaffen mit einer manuellen außen liegenden Sicherung, wie sie bspw. bei 1911er-Pistolen vorhanden ist. Hintergrund ist, der Schütze möchte sich die Option offen halten, bereits aus dieser Haltung heraus zu feuern und im absoluten Nahbereich Wirkung ins Ziel zu bringen. Ähnlich verhält es sich mit der Position 3 (Compressed Ready). Auch hier sollte die Waffe schon entsichert sein.
Zu beiden Zeitpunkten muss die Visierung noch nicht zwangsläufig auf dem Ziel liegen.






„Keep your weapon on safe“ bei Kurzwaffen?
Die Waffe bleibt gesichert, bis die Visierung auf dem Ziel liegt. Was machen Glockschützen? Was machen Revolverschützen? Wären diese von Zusatzregel #4 befreit? Offensichtlich. Dann ist es aber keine grundlegende Sicherheitsregel, denn diese würden immer, überall und für jeden gelten.


Fazit
Es ist beachtenswert, dass sich Leute Gedanken machen, wie sie ihre eigenen Schießkurse sicherer gestalten können (vermeintlich). Dazu aber eine neue Sicherheitsregel zu erfinden, die letztlich dem Anspruch nicht gerecht wird, ist wohl eher auf das Bestreben zurück zu führen, sich ein Alleinstellungsmerkmal zu geben. Die 4 Sicherheitsregeln nach Jeff Cooper sind robust und kohärent. Sie bedürfen keiner Ergänzung.

Freitag, 18. Februar 2011

Die Sicherung bei Langwaffen

Alle Waffen sind geladen – besagt die erste und wichtigste Sicherheitsregel. Wann eine Langwaffe zu sichern ist, wird durch die Sicherheitsregeln allerdings nicht definiert. Selbst in der Ausbildungsszene wird diese Frage sehr kontrovers betrachtet und ausgebildet.


Mitunter entwickeln sich auf Kursen der Akademie 0/500 interessante Gespräche zu Detailfragen im Umgang mit Schusswaffen. Tobias, einer der Stammteilnehmer, warf vor kurzem das Thema auf, wann eine Langwaffe zu sichern sei. Diese Frage erscheint auf den ersten Blick wenig bedeutsam. Die darauf folgende Diskussion zeigte jedoch, dass die Antwort auf diese Frage keinesfalls dem Selbstlauf überlassen werden sollte.

Auch wird die Antwort nicht durch die 4 Sicherheitsregeln definiert und lässt sich auch nicht aus diesen ableiten. Gemäß diesen 4 Regeln ist jede Waffe geladen. Die Mündung darf nichts überstreichen, was nicht beschossen werden soll. Der Finger berührt erst dann den Abzug, wenn die Entscheidung zum Schuss gefallen ist und das Ziel als auch der Zielhintergrund müssen positiv identifiziert worden sein.

Zwei Philosophien
Etwas Recherche zum Thema zeigt, wie kontrovers selbst die Ausbildungsszene mit dieser Frage umgeht. Es gibt zwei Glaubensrichtungen. Die einen sagen, eine Langwaffe ist grundsätzlich zu sichern, sobald der Anschlagschaft die Wange des Schützen verlässt. Die andere Auffassung ließe sich dadurch beschreiben, dass die Langwaffe erst in einer Situation wieder gesichert wird, in der eine Kurzwaffe zurück ins Holster gesteckt werden würde.
So weit so gut. Das menschliche Wesen könnte jetzt den Weg des geringsten Widerstands gehen und unbesehen Option 2 für sich annehmen.
Anhänger der Philosophie eins sind beispielsweise Ausbilder wie Paul Howe oder James Yeager. Anhänger von Philosophie zwei sind Gabe Suarez und Kyle Lamb. Diese Namen allein zeigen, dass beide Philosophien mit Vor- und Nachteilen behaftet sein müssen und hinter beiden ein großes Maß an Praxiserfahrung steht.

Waffensystembedingte Besonderheiten
Betrachtet man die am (vermutlich) häufigsten verwendeten Waffensysteme im taktischen Bereich, nämlich
das AR-15,
die AK/AKM,
die MP-5,
das SIG 55x
und vielleicht das G36
gibt es in Punkto Sicherung einige Besonderheiten.
Ein AR-15 lässt sich im entspannten Zustand nicht sichern.
Eine AK/AKM lässt sich mitunter nur sichern, wenn man die Schusshand vom Griffstück nimmt.
Eine MP-5 erfordert je nach Handgröße und Fingerlänge ebenfalls ein leichtes Umgreifen.
Einzig das SIG und das G36 sind mit gut erreichbaren, beidseitigen Sicherungen ausgestattet, die sich jederzeit aktivieren lassen.






Situationsbedingte Besonderheiten
Die typische Situation, in der die Frage „sichern“ oder „nicht sichern“ Bedeutung gewinnt, ist beim Wechsel von Lang- auf Kurzwaffe – der so genannten Transition.
Grund für eine Transition ist (und zwar in den aller meisten Fällen) eine leergeschossene oder funktionsgestörte Langwaffe. Der Schütze muss weiterhin Wirkung ins Ziel bringen und wechselt daher unverzüglich zu seiner Kurzwaffe.
In diesem Szenario ist die Langwaffe mit hoher Wahrscheinlichkeit „sicher“; im Sinne von „schussunfähig“. Die Sicherung zu betätigen wäre hier nicht zwingend nötig. Beim AR-15 sogar technisch ausgeschlossen und bei einer AK/AKM zumindest zeitraubend.

Darüber hinaus gibt es aber noch andere Gründe für eine Transition.
Beispielsweise, nachdem eine Flinte als ballistisches Aufbrechwerkzeug benutzt wurde und der Breacher wieder zu seiner Primärwaffe greift.
Oder die räumlichen Platzverhältnisse erlauben den Einsatz einer Langwaffe nicht weiterhin.
Oder die Kleingruppe hat einen Verwundeten, der evakuiert werden muss und ein oder zwei Gruppenmitglieder müssen dazu ihre Hände frei bekommen, indem sie sich ihre Langwaffen auf den Rücken werfen. Spätestens hier sollten Langwaffen gesichert werden. In einem 360°-Verwundetenszenario ist Sicherheitsregel #2 Mündungsdisziplin nicht vollumfänglich zu gewährleisten. Durch taktische Ausrüstung, die unmittelbar am Körper getragen wird und sich im Abzug verfangen kann, erhöht sich das Risiko einer ungewollten Schussabgabe enorm. Deshalb sollte die Langwaffe immer gesichert sein.



Quelle: Tactical Response, Tennessee, USA



Eine Erziehungsfrage
Die Frage ist also nur noch WANN die Langwaffe gesichert wird. Die Schießausbildung sollte hier einen konkreten Zeitpunkt festlegen und diesen Standard auch kompromisslos umsetzen. Der Zeitpunkt an dem die Sicherung aktiviert wird, muss irgendwo zwischen dem Anschlag und allen erdenklichen Bereitschaftspositionen und Tragehaltungen liegen.
Die erste Variante, die in den Sinn kommt, ist zu sichern, sobald der Schaft die Wange verlässt. Damit ist die Waffe bei allen Folgebewegungen gesichert. Egal, ob sie in der Low-Ready Position verbleibt oder in eine Tragehaltung vor dem Oberkörper oder auf dem Rücken genommen wird oder bei Auftauchen einer weiteren Gefahr wieder in den Anschlag gebracht und entsichert wird. In der Tat ist es eine Erziehungsfrage. Wird dieser Bewegungsablauf im Training konsequent geübt, wird er zum Automatismus und erhöht gleichzeitig das Sicherheitsniveau.
Der Nachteil: Wie oben beschrieben lässt sich ein abgeschlagenes AR-15 nicht sichern. Der Versuch es dennoch zu tun, kann bei einer Transition die wertvolle Sekunde kosten, auf die es ankommt. Bei einer AK/AKM ist der Bewegungsablauf sehr unergonomisch.

Fazit
Letztlich muss der Waffenträger selbst entscheiden, welchen Weg er geht. Den der relativen Sicherheit oder den der relativen Schnelligkeit. Zwei Entscheidungshilfen seien noch genannt: Waffenkonstrukteure haben viel Gehirnaktivität in Sicherungssysteme investiert. Sie nicht zu nutzen wäre Frevel.
Wenn das Projektil den Lauf verlassen hat, kann man es nicht mehr zurückholen. Auch nicht, wenn man die Waffe sofort im Anschluss sichert.

Montag, 14. Februar 2011

Initiative abgelehnt

Die Schweizer lassen sich nicht entwaffnen. Ein Sieg der Freiheitlichkeit und Eigenverantwortung.



„Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.“
–Benjamin Franklin


“Every citizen should be a soldier. This was the case with the Greek and Romans and must be that of every free state.”
–Thomas Jefferson



Fast 1,4 Mio. Schweizer Bürger und Bürgerinnen stimmten mit NEIN zur „Initiative gegen Waffengewalt“. Das entspricht insgesamt 57% aller abgegebenen Stimmen. Die Stimmbeteiligung lag bei lediglich 49%.

Am deutlichsten war die Ablehnung in den Kantonen der Zentralschweiz sowie Appenzell mit mehr als 70%.
Lediglich in den welschen Kantonen der Westschweiz, Zürich und Basel-Stadt konnte die Initiative punkten.






Quelle: http://www.blick.ch/news/politik/wird-die-schweiz-entwaffnet-166244

Dienstag, 1. Februar 2011

Initiative zum Schutz vor Waffengewalt (Entwaffnungsinitiative)

Für die Schweizer geht es diesmal um viel. Eine von Waffengegnern erdachte „Initiative zum Schutz vor Waffengewalt“ möchte gravierende Veränderungen im Waffenrecht herbeiführen. Die Demagogen setzen dabei bewusst auf das Angstelement bei den Un-Informierten und suggerieren eine Verbesserung der „Bedrohungslage“. Am 13. Februar 2011 stimmen die Schweizerinnen und Schweizer über diese Volksinitiative ab.



Die Schweiz gilt weltweit als eine der letzten Bastionen des freiheitlichen Waffenbesitzes. Eine Entwaffnungsinitiative will das bestehende Bewilligungs- und Kontrollsystem für Waffen jedoch durch ein neues ersetzen. Die von pazifistischen Kreisen unter der Führung der Sozialdemokratischen Partei (SP) lancierte Volksinitiative will das derzeitige Waffenrecht radikal verschärfen. Sie verlangt unter dem Vorwand der Bekämpfung von Gewaltdelikten auch die Abschaffung der Heimabgabe der persönlichen Armeewaffe an Schweizer Milizsoldaten.





Die Forderungen
- Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis für den Erwerb und den Besitz von Feuerwaffen
- Verbot von so genannten "besonders gefährlichen Waffen" wie Seriefeuerwaffen und Pump Actions
- Errichtung eines zentralen Waffenregisters beim Bund
- Verzicht auf die Heimabgabe der persönlichen Waffe an die Angehörigen der Armee
- Verbot, den aus der Wehrpflicht entlassenen Armeeangehörigen ihre Waffen abzugeben

Der Schweizer Bundesrat hat die Initiative geprüft und lehnt sie ohne Gegenvorschlag ab. Er ist der Ansicht, dass dem Schutz vor Waffenmissbrauch im aktuellen Waffengesetz ausreichend Rechnung getragen wird und dass im Bereich Armeewaffen bereits Schritte getroffen wurden, um mögliche Missbräuche mit Ordonnanzwaffen zu verhindern. Auch die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SiK-N) empfiehlt ihrem Rat die Initiative "Schutz vor Waffengewalt" mit 18 gegen 8 Stimmen zur Ablehnung.

Im Grunde verfolgt die Entwaffnungsinitiative zwei Ziele. Sie möchte den Bestand verringern und den Neuerwerb erschweren. Würde die Initiative angenommen werden, wäre u.a. die Einführung des Bedürfnisprinzips die Folge.


Das Bedürfnisprinzip
Mit dem Bedürfnisprinzip ist der Verwaltung ein sehr geschicktes Instrument in die Hand gegeben, um Waffenbesitzer zu reglementieren und zu kontrollieren. Auch eignet sich ein Bedürfnisprinzip ausgesprochen gut dafür, die Daumenschrauben systematisch weiter anzuziehen. Einer schleichenden und permanenten Waffenrechtsverschärfung ist somit Tür und Tor geöffnet.

In der Regel unterscheidet das Bedürfnisprinzip in verschiedene Gruppen von Waffenbesitzern. Das können sein: Sportschützen, Jäger, Waffensammler und Sachverständige. Im Sportschützenbereich ist eine weitere Differenzierung nach Schießsportdisziplinen denkbar. Jeder Waffenbesitzer muss gem. des Bedürfnisses, dass ihm von der Verwaltung zugestanden wurde, regelmäßig Nachweise erbringen, welche sein Bedürfnis rechtfertigen. Selbstverteidigung wird gemeinhin nicht als Bedürfnisgrund anerkannt.





Gleichzeitig wird so noch ein sehr nützlicher Nebeneffekt erreicht: Man spaltet die Waffenbesitzer in mehrere Gruppen auf. Waffenbesitzer nehmen sich nur noch als zu einer Teilgruppe zugehörig war. Entweder olympischer Schütze oder Jäger oder Sammler oder IPSC-Schütze etc. – aber eben nicht mehr als Waffenbesitzer im Ganzen. So lassen sich die Gruppen besser gegeneinander ausspielen und gemeinsame Aktionen auf breiter Front sind weitgehend ausgeschlossen. Weitere Gesetzesverschärfungen werden wahrscheinlicher.
Das Bedürfnisprinzip ist wie Herpes: Hat man es erst einmal, bekommt man es nicht wieder los.





Des Weiteren wird ein Verbot von ganzen Waffengruppen angestrebt. Die niederträchtige „Pump-Gun“, dieser Ausbund der Hölle, muss wieder einmal herhalten. Sie büßt damit für die querschnittlich unseriöse Darstellung in TV-Serien durch fachfremde Regisseure. Eine belastbare Statistik zur „besonderen Gefährlichkeit“ dieser Waffe existiert jedenfalls nicht.


Das Zugpferd: „Frauen in Angst“
Zu weiten Teilen fußt die Rechtfertigung der Entwaffnungsinitiative auf dem Angstelement und der „angespannten Bedrohungslage“ in der Schweiz. Insbesondere Frauen, so wird suggeriert, sehen sich einer ständigen Bedrohung durch Waffengewalt ausgesetzt. Selbst wenn dem wirklich so wäre, würde durch eine Entwaffnungsinitiative auch nicht mehr Sicherheit geschaffen. Sie richtet sich ausgerechnet gegen jene, die kein Sicherheitsrisiko darstellen: Milizsoldaten und verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger. Die Initiative verhindert den kriminellen und illegalen Waffenmissbrauch nicht und ebenso wenig bekämpft sie die tatsächlichen Ursachen von häuslicher Gewalt und von Suiziden.





Die Kosten
Über die Kosten schweigen sich die Initiatoren der Entwaffnungsidee aus. Für die Errichtung eines zentralen Waffenregisters ist eine Erfassung aller Waffen notwendig. Hier geht es nicht nur um die Militärwaffen in Privatbesitz, sondern um ALLE Waffen. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand wird zweifelsohne in die Milliarden CHF steigen. Ein Aufwand, der in keinem Verhältnis mehr zum Nutzen stehen wird. Darüber hinaus wird auch die Umsetzung des Bedürfnisprinzips die Bürokratie erhöhen und den Staatshaushalt mit permanenten Kosten belasten. Finanzielle Mittel, die anderweitig besser verwendet werden könnten. Bspw. für den Bau neuer Schießstätten…


Verweise:
http://www.waffeninitiative-nein.ch/